Legalitaeten
Um in Kanada für eine Jagdreise einreisen zu dürfen brauchen die meisten Staatsbürger der Europäischen Union (EU) nur einen gültigen Reisepass. Sie sollten ihren Jagdvertrag bereithalten im falle ein Zollbeamter möchte sich davon überzeugen dass Sie legale absichten haben. Ihr Reisebuero wird Ihnen bei der buchung Ihres Übersee Fluges weitere Information geben.
Unser Jagdgesetz schreibt vor dass alle Jagdgäste im besitz aller notwendigten Lizenzen sind bevor Jagd ausgeübt werden kann. Zuzüglich der jedes Jahr neu überarbeiteten hundert seitigen allgemeinen British Columbia Jagdverordung in der festgelegt ist welche und wieviele Lizenzen jeder Jäger kaufen darf, giebt es auch noch die LEH verordnung und obendrein noch Quotas. Das Ganze ist im Jagdgesetz "Wildlife Act" verankert. Der Outfitter und Jagdführer ist verantwortlich dass alles befolgt wird.
Jagdgewehre vom Typ, Repetierer, Doppelbüchse, Drilling, Jagd Automat mit weniger als 6 schuss magazien kapazität, Schrotflinten, sind alle zur Jagd erlaubt und dürfen mit dem notwendigen Waffeneinfuhr Papier voruebergehend eingeführt werden.
Pistolen und Revolver sind in ganz Kanada für Jagdgäste nicht für die Jagd erlaubt. Der Zoll würde Pistolen und Revolver sofort auf nimmer wiedersehen beschlagnahmen.
Munition in vernünftigen mengen dürfen eingeführt werden. Zum beispiel 40 Gewehrpatronen und 60 Schrotpatronen.
Jede Schusswaffe die über die Grenze kommt muss beim Zoll deklariert werden wofür ein kurzzeit Waffenschein notwendig wird. Nach dem wir Ihre angaben zu Ihren Waffen haben fertigen wir die Formulare vor damit Sie dieselben nur noch bei der einreise in Vancouver vom Zoll abstempeln lassen brauchen.
Wer Waffen von uns mieten möchte braucht einen anderen Waffenschein den wir ebenfalls für Sie vorbereiten. Dieser schein braucht nach dem antrag etwa 120 tage bis er vorliegt.
Haftung:
Rocky Mountain Outfitter hat die erfahrung und macht jegliche vorsorge für die sicherheit unserer Gäste. Wir weisen ausdrücklich jedliche haftung ab und sind nicht verantwortlich für jedliche Krankheit, Unfall und/oder verlust egal durch wen, was oder wie verursacht. Jagd aufenthalte beinhalten gewisse gefährdungen durch Waffen, möglicherweise wilde Tiere, entlegene Revierteile, schlechtes Wetter, Maschienen, Fahrzeuge, Wasser und Buschflugzeuge sowie Pferde die ohne vorherige warnung ausrasten koennen sowie andere unvorgesehene situationen.
Ärztliche hilfe ist immer stunden vileicht sogar tage entfernt. Komunikationsverbindung ist villeicht nicht verfügbar. Der potentielle Gast muss dass verstehen und muss wissen ob er diese Risiken eingehen will. In über 30 Jahren ist bei uns noch kein Jagdgast zu schaden gekommen und wir tun alles notwendige dass es die weiterhin so bleibt.
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